Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
I. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Personal Trainer (nachfolgend: „SKsportsClub“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“ oder „Klient“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung; vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung (sofern diese nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert wurden), gelten zudem für das Angebot des Neuromuskulären Screenings sowie von Massagen im Verhältnis zwischen SKsportsClub als Anbieter sowie dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“ oder „Klient“),
II. Kunden im Sinne von § 1 Abs. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen, wobei das Personal Training sowohl als Einzel- als auch Gruppenunterricht stattfinden kann.
§ 2 Leistungsgegenstand
I. SKsportsClub verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung des Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung, des Neuromuskulären Screenings sowie der Massage.
II. SKsportsClub ist berechtigt, das Trainingskonzept zum Personal Training jederzeit während der Laufzeit der Vereinbarung anzupassen, sofern der Kunde dies verlangt oder neue sportwissenschaftlichen Erkenntnisse dies erfordern. Eine Anpassung kann ggf. auch durch eine Veränderung der Gesundheit oder Leistungsfähigkeit des Kunden begründet sein, die es entsprechend zu berücksichtigen gilt.
Gleiches gilt für die Einheiten zum Neuromuskulären Screening sowie Massagen.
III. Die vertraglich vereinbarte Leistung ist nur durch den Kunden persönlich in Anspruch zu nehmen. Eine Übertragung auf eine dritte Person bedarf der schriftlichen Zustimmung von SKsportsClub.
IV. SKsportsClub übt die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit aus. Eine Gewerbeanmeldung liegt vor.
V. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Gutscheinen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Training und sonstige Einheiten
I. Vor Beginn des ersten Trainings zum Personal Training, dem Neuromuskulären Screening oder einer Massage werden Inhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Der Kunde hat SKsportsClub hierbei auch über etwaige gesundheitliche und/oder körperliche Einschränkungen hinzuweisen. Auf § 7 Abs. 1 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Einheiten mit dem Klienten abgesprochen.
II. Der Kunde ist verpflichtet, den SKsportsClub vor Beginn jeder Trainingseinheit und/oder Einheit des Neuromuskulären Screenings oder einer Massageunaufgefordert über etwaige Einschränkungen seiner Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit aufzuklären. Sofern der Kunde vor Beginn einer Trainingseinheit keine Angaben zu Veränderungen seiner Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit macht, hat SKsportsClub davon auszugehen, dass der zuletzt mitgeteilte Stand weiter aktuell ist. Sollten während des Trainings, Neuromuskulären Screenings oder einer Massage plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, den SKsportsClub umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
III. Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung.
Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten oder – nach vorheriger Absprache – länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
Das Neuromuskuläre Screening dauert pro Einheit zwischen 60 bis 90 Minuten.
Eine Massageeinheit kann entweder für 30 Minuten oder 60 Minuten gebucht werden.
IV. Der Abbruch einer Einheit durch den Klienten vor Ablauf der vereinbarten Dauer berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
V. SKsportsClub steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der vereinbarten Zeiten/ Einheiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
I. Der Klient erhält von SKsportsClub eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von SKsportsClub.
II. Die Abrechnung der Einheiten für Personal Training, Neuromuskuläres Screening oder Massagen erfolgt in der Regel komplett im Voraus. In Ausnahmefällen kann bei vorheriger Absprache und Genehmigung durch SKsportsClub eine Gesamtrechnung am Ende des Monats erfolgen.
III. Der Preis der jeweiligen Trainingseinheit ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
IV. Fahrtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern das Training außerhalb des SKsportsClub stattfindet.
§ 5 Vertragslaufzeit/ Kündigung /Vertragsverlängerung
I. Das Personal Training wird als Personal Training Mitgliedschaft durch den Kunden bei SKsportsClub angeboten. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der jeweiligen Personal Training Vereinbarung zwischen dem Kunden und SKsportsClub.
II. Die jeweilige Personal Training Mitgliedschaft verlängert sich im Falle einer vereinbarten Laufzeit stillschweigend um 1 Monat, sofern sie nicht von einer der Parteien 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Kündigung bei der anderen Partei.
III. Darüber hinaus ist das Vertragsverhältnis für beide Parteien jederzeit aus wichtigem Grund kündbar.
IV. Kündigt SKsportsClub aus wichtigem Grund wegen eines in der Person des Kunden liegenden Grundes, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Wahrnehmung weiterer Trainingseinheiten. Bereits erbrachte Zahlungen verfallen und werden insbesondere nicht anteilig zurückerstattet.
V. Im Falle des Neuromuskulären Screenings sowie von Massagen erfolgt die Buchung je Einheit.
§ 6 Weitere Leistungen
I. Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (z.B. Ärzten, Physiotherapeuten, Leistungsdiagnostiker etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Personal Training, Neuromuskuläre Screening oder Massagen enthalten und von den Leistungen des SKsportsClub komplett unabhängig. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Klient selbst und sind von diesem direkt an den jeweiligen Dienstleister zu entrichten.
II. Entstehen aufgrund der von dem Kunden gewünschten Sportarten zusätzliche Kosten (bspw. für Sporthallen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen etc.) sind diese vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.
III. Werden im Auftrag des Kunden von SKsportsClub Waren beschafft (bspw. Sportgeräte, Trainingskleidung, Suppliments etc.), verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme und Kostentragung für die Anschaffung. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von SKsportsClub.
§ 7 Haftung
I. Vor Beginn der ersten Einheit für Personal Training, Neuromuskuläres Screening oder Massage ist von dem Kunden ein von dem SKsportsClub überreichter Anamnesebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Um die Gesundheit der Kunden nicht zu gefährden, ist dies obligatorisch und können ohne ein Ausfüllen durch den Kunden kein Personaltraining, Neuromuskuläres Screening oder Massage aufgenommen werden. SKsportsClub verpflichtet sich hinsichtlich aller hierin gemachten Angaben des Kunden ausdrücklich der Schweigepflicht.
II. SKsportsClub haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SKsportsClub, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des SKsportsClub zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die in § 2 genannten Leistungen.
III. Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten des SKsportsClub werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
IV. SKsportsClub haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des SKsportsClub und erleidet er dadurch Schäden, so ist die Haftung des SKsportsClub ausgeschlossen.
V. SKsportsClub haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
VI. Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von SKsportsClub vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. SKsportsClub übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
VII. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort oder den Ort des Neuromuskulären Screening oder der Massage.
VIII. SKsportsClub haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen. Gleiches gilt für die Entstehung von allgemeinen Risiken durch das Neuromuskuläre Screening sowie Massagen.
IX. Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von SKsportsClub.
§ 8 Verhinderung
I. Um ein effektives Training und/ oder Neuromuskuläres Screening sowie eine effektive Massage zu ermöglichen, bittet SKsportsClub um den pünktlichen Beginn der jeweiligen Einheit. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Überziehung der Zeit über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wenn er zu Beginn der vereinbarten Einheit nicht pünktlich erscheint. SKsportsClub ist auch nicht verpflichtet, den nicht von diesem selbst verschuldeten verspäteten Beginn einer Einheit nachzuholen.
II. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Zeit, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Einheit in voller Höhe berechnet.
III. Im Falle einer ärztlich bescheinigten Krankeit verpflichtet sich der Kunde schnellstmöglich, jedoch spätestens 6 Stunden vor dem vereinbarten Termin, SKsportsClub hierüber zu informieren. Versäumt der Kunde dies, wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Leistung in voller Höhe fällig.
IV. Im Falle einer ärztlich bescheinigten Krankheit oder einer rechtzeitig mitgeteilten Verhinderung (siehe §8 Abs. II. und III.), können die nicht in Anspruch genommen Termine/ Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, jedoch nicht über das Ende der vertraglichen Vereinbarung hinaus.
V. Sollte die Durchführung einer Einheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse, Unfall etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit für Personal Training ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird einvernehmlich mit dem Klienten getroffen, wobei dem SKsportsClub ein Letztentscheidungsrecht verbleibt, wenn er die Durchführung des Termins für zu gefährlich bzw. unmöglich hält.
§ 9 Ersatzansprüche
Bei einer kurzfristigen Terminabsage durch SKsportsClub können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Einheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
§ 10 Datenschutz
I. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von SKsportsClub gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 2 genannten Leistungsgegenstands verwendet sowie zu diesem Zwecke ggf. an Dritte weitergegeben. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
II. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und/ oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: SKsportsClub, Am Kloßberg 4, 64367 Mühltal, E-Mail: sebastian@sksportsclub.de, widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
III. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit, gelöscht.
§ 11 Geheimhaltung
I. Der Klient verpflichtet sich über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von SKsportsClub Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
II. SKsportsClub hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen sowie im Rahmen des Neuromuskulären Screenings oder der Massagenbekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen Kunde und SKsportsClub hinaus.
§ 12 Vertragsbeginn und –ende
I. Mit Unterzeichnung des Anamnesebogens und der Haftungsausschlusserklärung sowie Wahl der gewünschten Leistung gilt der Vertrag zwischen dem Klienten und SKsportsClub als rechtskräftig.
II. Kommt der Kunde mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, so kann SKsportsClub den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 13 Sonstige Vereinbarungen
I. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Einheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail, aber auch persönliche Absprachen zwischen dem Kunden und SKsportsClub.
II. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene, rückbestätigte Vereinbarung.
III. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 14 Hinweis zu Messverfahren
SKsportsClub weist darauf hin, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur durchgeführt werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden.
§ 15 Sporttauglichkeit sowie allgemeine Tauglichkeit
I. Der Kunde versichert für die Buchung von Personal Training, sportgesund zu sein.
II. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen etc.) vor, während oder nach dem Training wird der Klient SKsportsClub sofort unterrichten. Das gilt genauso für die Zeit vor, während oder nach einer Einheit des Neuromuskulären Screenings oder einer Massage.
III. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten oder das Neuromuskuläre Screening bzw. die Massage eine ärztliche Genehmigung einholt.
§ 16 Schlussbestimmungen
I. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, anfechtbaren oder nichtigen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. Das Gleiche gilt bei Regelungslücken.
II. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn die entsprechende Vereinbarung von beiden Parteien unterschrieben ist. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
III. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Darmstadt.